Anleitung für Bombenbau und Terrorpläne: 22 Monate Haft für 17-Jährigen aus Grünburg
STEYR. Ein Jugendlicher, der im Dezember 2023 wegen des dringenden Verdachts von Terrorplänen gegen eine Synagoge in Wien oder Paris verhaftet worden war, ist am Freitag rechtskräftig zu 22 Monaten Haft, vier davon unbedingt verurteilt worden.
Drei Justizwachebeamte stehen im Halbkreis um den schmächtigen Angeklagten (17) aus Grünburg (Bezirk Kirchdorf), der sich heute Vormittag vor einem Schöffensenat am Landesgericht (LG) Steyr verantworten muss. Der junge Mann sitzt seit fünf Monaten in U-Haft, macht den Eindruck als könne er keiner Fliege etwas antun. Doch die Anklageschrift hat es in sich: Im Internet, auf diversen Social-Media-Plattformen, hat der Angeklagte ein anderes Bild von sich gezeigt: Bei ihm wurden eindeutiges Bild- und Videomaterial mit Hinrichtungen sowie Anleitungen zur Herstellung von Bomben, Waffen und Munition gefunden. Auch mit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat er sympathisiert.
„Verbrechen der terroristischen Vereinigung“, „Verbrechen der kriminellen Organisation“, „Vergehen der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ - so lauten einige Punkte aus der umfangreichen Anklageschrift. „Alles nicht so ganz ernst gemeint, die Jugendlichen würden diesen virtuellen Räume im Internet oft wie ein Computerspiel wahrnehmen“, führte der Verteidiger des Mannes vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Christina Forstner aus. Sein Mandant habe sehen wollen, wie Andere in diversen Chats auf ihn und seine Aussagen reagieren würden.
"Kein Scherz"
"Unter Scherz würde er etwas anderes verstehen“, kontere Staatsanwalt Andreas Pechatschek. Das könne er so nicht nachvollziehen und stehen lassen. Dennoch sei bei diesem Fall Besonnenheit gefragt. „Der Akt ist durch so viele Expertenhände gegangen wie selten einer zuvor.“ So habe sich etwa die renommierte Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner intensiv mit der Frage nach der Reife des 17-Jährigen auseinandergesetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) habe nach einer Haftbeschwerde gegen die U-Haft genau diese noch einmal geprüft. Der bisher unbescholtenen Angeklagten, der sich teilgeständig zeigt, ist am Freitag rechtskräftig zu 22 Monaten Haft, vier davon unbedingt verurteilt worden. Der 17-Jährige wurde wegen Verbrechen einer terroristischen Vereinigung, Bildung einer kriminellen Organisation, Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat und auch wegen Besitzes von Kinderporno-Bildern schuldig gesprochen.
Nachdem der Bursche bereits mehr als vier Monate in U-Haft saß, konnte er nach dem rechtskräftigen Schuldspruch mit seinen Eltern nach Hause gehen. Während der dreijährigen Probezeit bekommt er Bewährungshilfe zur Seite gestellt und muss sich von einem Verein, der auf Deradikalisierung spezialisiert ist, beraten lassen, führte die Richterin aus.
Dieser Artikel wurde am 26. April 2024 um 11.18 Uhr aktualisiert.